Parcoursregeln
Du möchtest dich „sicher“ fühlen? Beim Bogenschießen ist es wichtig, die Regeln zu kennen
und einzuhalten. Mit deiner Unterschrift bei der Anmeldung haftest du für die Einhaltung.
Ein Sport wie Bogenschießen ist ungefährlich, wenn sich alle Benützer und Benützerinnen an
folgende Regeln halten:
Dieses Regelwerk richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Zur besseren Lesbarkeit wurde hier keine gendergerechte Sprache verwendet.
1. Das Armbrust Schießen ist auf dieser Bogensportanlage nicht gestattet.
2. Alle Schützen haben beim ersten Benutzen des Übungsplatzes und des 3D-Parcours die
nachfolgenden Regeln durchzulesen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass sie diese
verstehen und akzeptieren.
3. Der Eintritt für die Bogensportanlage ist gemäß Anleitung bei der Selbstbedienungskasse zu
entrichten der Kupon mit laufender Nummer ist als Eintrittskarte mitzuführen. Sollte dieser bei
Kontrolle nicht vorgewiesen werden können, ist mit dem Verweis und einer Anzeige zu
rechnen.
4. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Bogensportanlage nur
in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen mit Bogensporterfahrung benützen. Dieser haftet
mit seiner Unterschrift.
5. Neulinge des Bogensports dürfen ohne ausführliche persönliche Unterweisung eines mit dem
Bogen bereits geschulten Schützen den Parcours oder den Übungsplatz nicht benützen.
6. Das Begehen des Parcours und das Benützen des Übungsplatzes sind täglich
Sonnenaufgang bis höchstens 1 Stunde vor Sonnenuntergang gestattet. Bei
Sichtbeeinträchtigung ist das Schießen sofort einzustellen.
7. Jeder Schütze trägt die Verantwortung über den einwandfreien Zustand seiner Geräte (Pfeile,
Bogen etc.). Der Schütze ist selbst verantwortlich für witterungsgemäße und geländetaugliche
Bekleidung und Schuhwerk.
8. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum
dahinter frei Menschen und Tieren ist. Alle Personen, die gerade nicht schießen, haben
hinter dem Schützen in einem Abstand mindesten 1,5 m zu warten. Bei geringstem Zweifel
ist der Schießvorgang sofort abzubrechen.
9. Das Bogenschießgelände ist nur in der durch aufsteigende Nummern und Wegweisern
gekennzeichneten Richtung zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt.
10. Es darf nur auf die aufgestellten Scheiben oder 3D-Tiere der vorgesehenen Linie am
Übungsplatz oder den verschiedenfarbigen Abschusspflöcken am Parcours geschossen
werden. Benützen mehrere Personen den Übungsplatz gleichzeitig, ist das Pfeile holen erst
nach Fertigwerden des letzten Schützen erlaubt. Eine verbale Abstimmung wird dringend
empfohlen. Am Parcours schießt immer nur ein Schütze pro Tierscheibe. Er hat mit einem Fuß
den gewählten Abschusspflock zu berühren. Ausnahmen sind nur für erfahrene WA und IFAA
Schützen zu Trainingszwecken zulässig!
11. Der Parcourspfad darf nur zum Suchen verschossenen Pfeilen verlassen werden. Dazu muss
vorher an das Ziel (Tier) der Bogen angelehnt und auch noch mit einem auffälligen
Kleidungsstück behangen werden, damit nachkommende Schützen wissen, dass sich hinter
dem Ziel Menschen befinden und nicht geschossen werden darf.
12. Es ist strengstens verboten, mit eingespanntem Pfeil durch den Parcours zu gehen. Pfeile sind
erst nach Erreichen des Abschusspflockes (Abschusslinie beim Übungsplatz) einzuspannen. Es
dürfen keine Pfeile „ins Freie“ oder „in den Himmel“ oder ein anderes Ziel, als das Vorgesehene,
gerichtet oder sogar abgeschossen werden.
13. Am Parcours hat jeder Schütze maximal 3 Versuche, das Ziel zu treffen. Schützen dürfen nicht
gedrängt werden. Einzelpersonen oder Zweiergruppen sind größeren Gruppen
vorzulassen.
14. Das Betreten des Parcours und des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die
Parcoursbetreiber oder der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle
Personen- oder Sachschäden, die sich auf dem Gelände ereignen. Es wird auch keine Haftung
für höhere Gewalt übernommen. Hunde sind an der Leine zu führen.
15. Jeder Besucher wird gebeten, auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf
freilaufende Tiere Rücksicht zu nehmen. Lärm ist zu vermeiden.
16. Es ist verboten, 3D-Ziele, Pfeilfänge oder Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern oder
mutwillig zu beschädigen. Das Ziehen der Pfeile ist möglichst materialschonend zu handhaben.
17. Gefundene Pfeile sind nicht Eigentum des Finders. Sie müssen an der dafür vorgesehenen
Sammelstelle bei der Parcourskasse abgegeben werden.